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Foto: A. Zelck / DRKS
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Als Bewohner werden auf Dauer ältere oder behinderte Menschen aufgenommen, die für längere Zeit oder lebenslang Unterstützung in der selbstständigen Lebensführung benötigen. Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen ist eines Betreuungs- und Pflegebedarfs. Beim Einzug sollte das Alter nicht unter 60 Jahre liegen. In begründeten Fällen wird hiervon abgewichen. Die Betreuungs- und Pflegeleistungen werden durch das Pflegeteam und die Hausleitung erbracht. Das Pflegeteam hat die Aufgabe, die Bewohner im täglichen Leben zu begleiten. Anleitung, Ermunterung, Motivation und Hilfeleistung fördern die Atmosphäre in der Wohngemeinschaft.
Tagesstrukturierende Maßnahmen, Einkaufen und hauswirtschaftliche Unterstützung, Gemeinsames Kochen
Integration von Alltagstätigkeiten aus biografischen Angaben/Informationen
Begleitung und Unterstützung bei der Nutzung des Umfeldes
Koordination von Fremdangeboten, wie Pflege, Ergotherapie, Krankengymnastik, Logopädie, Friseur, Fußpflege, etc.
Kontakte herstellen, Förderung des Zusammenhalts der Wohngemeinschaft
Angehörige haben die Möglichkeit, sich aktiv bei der Pflege und Betreuung zu beteiligen. Dieses wird ausdrücklich gewünscht, weil das Wohlbefinden der Bewohner und Angehörigen dadurch gestärkt wird.