Ein Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen führt regelmäßig dazu, dass die im Rahmen des Rettungsdienstes vorgehalten Transportkapazitäten nicht ausreichen, obwohl diese regel- und gesetzeskonform geplant wurden. Daraus ergibt sich eine Situation, bei der es notwendig wird, über die übliche überörtliche Hilfe des Rettungsdienstes hinaus, aus anderen Gebietskörperschaften geordnet und strukturiert geeignete Rettungsmittel heranzuführen.
Zu diesem Zweck ist der »Patiententransport-Zug 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) konzipiert worden, dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, die erforderlichen Transportkapazitäten für zehn Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien bereit zu stellen. Er ergänzt unter anderem die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) um die zum Patiententransport benötigten Transportkapazitäten.
Da die »Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW« (BHP-B 50 NRW) auf 50 Patienten ausgelegt ist, sind für jede dieser Einheiten rechnerisch fünf »Patiententransport-Züge 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) für den Transport der Patienten erforderlich.