mutter-kind-kuren-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Beratung zu Kuren für Mutter oder Vater und Kind

Wozu sind Kuren für Mutter oder Vater und Kind?

Manchmal ist man erschöpft.
Von der Erziehung und dem Haushalt.
Oder von der Arbeit oder weil Sie jemanden pflegen.
Oder es gibt einen anderen Grund.
Das kostet viel Kraft.
Und es kann Sie krank machen.

  • Wie läuft das Antragsverfahren ab?

    Wie stellt man einen Antrag?

    Für eine Kur müssen Sie einen Antrag stellen.
    Jede Mutter und jeder Vater kann den Antrag stellen.
    Ihre Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
    Dazu brauchen Sie nur einen Zettel von Ihrem Arzt.
    Man sagt auch:
    Ein Attest.

    Das Deutsche Rote Kreuz kann Sie zu diesem Thema beraten.
    Auch bevor Sie mit einem Arzt darüber sprechen.
    Diese Beratung ist für Sie gratis.
    Dabei sprechen Sie mit einem Mitarbeiter.
    Welche Belastung haben Sie?
    Erklären Sie es uns.
    Wir hören Ihnen gern zu und beraten Sie.
    Sie bekommen alle wichtigen Informationen.
    Und wir helfen Ihnen mit dem Antrag.
    Vielleicht lehnt die Kranken-Kasse Ihren Antrag ab.
    Auch darauf können Sie antworten.
    Das Fach-Wort heißt:
    Widerspruch.
    Wir helfen Ihnen dabei.

    Die Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
    Sie bezahlen nur einen kleinen Teil.
    Das steht im Gesetz.
    Sie müssen 10 Euro bezahlen für jeden Tag.
    Für ein Kind bezahlen Sie aber nicht extra.
    Vielleicht gibt es auch eine andere Unterstützung für Sie.
    Wir beraten Sie gern.

    Wie stellt man einen Antrag?

    Für eine Kur müssen Sie einen Antrag stellen.
    Jede Mutter und jeder Vater kann den Antrag stellen.
    Ihre Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
    Dazu brauchen Sie nur einen Zettel von Ihrem Arzt.
    Man sagt auch:
    Ein Attest.

    Das Deutsche Rote Kreuz kann Sie zu diesem Thema beraten.
    Auch bevor Sie mit einem Arzt darüber sprechen.
    Diese Beratung ist für Sie gratis.
    Dabei sprechen Sie mit einem Mitarbeiter.
    Welche Belastung haben Sie?
    Erklären Sie es uns.
    Wir hören Ihnen gern zu und beraten Sie.
    Sie bekommen alle wichtigen Informationen.
    Und wir helfen Ihnen mit dem Antrag.
    Vielleicht lehnt die Kranken-Kasse Ihren Antrag ab.
    Auch darauf können Sie antworten.
    Das Fach-Wort heißt:
    Widerspruch.
    Wir helfen Ihnen dabei.

    Die Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
    Sie bezahlen nur einen kleinen Teil.
    Das steht im Gesetz.
    Sie müssen 10 Euro bezahlen für jeden Tag.
    Für ein Kind bezahlen Sie aber nicht extra.
    Vielleicht gibt es auch eine andere Unterstützung für Sie.
    Wir beraten Sie gern.

  • Wo kann ich mehr erfahren?

    Unsere Mitarbeiterin hilft Ihnen im Fall einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse, eine geeignete Kureinrichtung auszuwählen, einen Kurtermin zu reservieren und informiert Sie über Weiteres wie zum Beispiel: Ablauf in den Kureinrichtungen / Therapieangebote / Kinderbetreuung / schulbegleitenden Unterricht / Fahrtkostenerstattung / Befreiung von Zuzahlungen / Zugang zu Gesundheitsangeboten. 

    Wir arbeiten mit den Einrichtungen des Müttergenesungswerks zusammen. Sie finden Informationen und die Einrichtungen auf folgenden Internetseiten:

    Gesundheitsangebote durch Partner der Krankenkassen finden Sie z.B. hier:

    Sie erhalten ebenfalls Auskunft bei Ihrer Krankenkasse, auch über seitens Ihrer Krankenkasse angebotene Gesundheitskurse. 

  • Kontakt

    Roswitha Büker

    Hornsche Str. 29+31
    32756 Detmold
    Tel.: 05231 92 14-20
    E-Mail: r.bueker(at)drk-lippe.de